Goethe-Zertifikat C2 · Niveau C2
Leçon 17 : Verfassungsrechtlicher Text — Menschenwürde und Verhältnismäßigkeit
📌 Lesen (Compréhension écrite)Cours
Die in Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Würde des Menschen ist dem Zugriff staatlicher Gewalt nicht nur als programmatische Leitidee entzogen, sondern als tragendes Konstitutionsprinzip jeder öffentlichen Gewalt vorgeordnet. Sie bindet Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung unmittelbar und verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt hoheitlichen Handelns zu degradieren. Daraus folgt indes nicht, dass jede staatliche Maßnahme, die Belastungen erzeugt, bereits eine Verletzung der Menschenwürde darstellte; entscheidend ist vielmehr, ob der personale Eigenwert des Betroffenen in seinem Kern bestritten oder funktional instrumentalisiert wird.
Bei Eingriffen in Freiheitsrechte ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Danach muss die Maßnahme einem legitimen Zweck dienen, zur Zweckerreichung geeignet und erforderlich sein sowie sich bei einer Gesamtabwägung als angemessen erweisen. Wo mehrere Grundrechtspositionen kollidieren, hat der Gesetzgeber einen Ausgleich zu suchen, der keinem der betroffenen Rechte den ihm verbleibenden Wesensgehalt entzieht. Ein Grundrecht darf auch unter dem Druck migrationspolitischer Steuerungsinteressen nicht so relativiert werden, dass die betroffene Person allein nach Nützlichkeitserwägungen behandelt würde.
Die verfassungsrechtliche Ordnung kennt mithin weder schrankenlose Freiheit noch zweckrationale Disponibilität der Person. Sie verlangt vielmehr, dass staatliche Migrationspolitik, selbst wenn sie auf Ordnung, Steuerung und Begrenzung gerichtet ist, die unaufhebbare personale Qualität jedes Einzelnen achtet. Solange dies gewahrt bleibt, ist Abwägung möglich; wo diese Schwelle überschritten wird, endet verfassungslegitime Politik.
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Exercices liés à cette leçon
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1. Quelle est la portée juridique de l’article 1 du Grundgesetz selon cet arrêt ?
2. Que signifie le « Verhältnismäßigkeitsgrundsatz » dans ce contexte constitutionnel ?
3. Qu’est-ce que le « Wesensgehalt » d’un droit fondamental et pourquoi est-il protégé ?
4. Comment la Cour constitutionnelle opère-t-elle la mise en balance de droits concurrents ?
5. Quelle implication cet arrêt a-t-il pour les politiques migratoires selon le texte ?